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   LSG Sachsen, 17.08.2005 - L 6 U 81/03   

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https://dejure.org/2005,23894
LSG Sachsen, 17.08.2005 - L 6 U 81/03 (https://dejure.org/2005,23894)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.08.2005 - L 6 U 81/03 (https://dejure.org/2005,23894)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. August 2005 - L 6 U 81/03 (https://dejure.org/2005,23894)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anwendung des Fremdrentengesetzes; Überleitung des Fremdrentengesetzes (FRG) auf das Beitrittsgebiet; Entschädigung im Falle der Erleidung eines Arbeitsunfalls außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland; Versagung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus LSG Sachsen, 17.08.2005 - L 6 U 81/03
    Dies führt zu einem Ende der Anmeldungsfrist frühestens am 31.12.1951 und zeigt zugleich, dass "Kriegsende" nicht zwingend gleichzusetzen ist mit dem Tag der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 (vom Gesetzgeber des Jahres 1941 war ein derartiges Ereignis wohl am allerwenigstens ins Auge gefasst worden.) Abgesehen davon, dass sich der Anspruch des Klägers ein Jahr nach dem wie auch immer zu bestimmenden Kriegsende nicht mehr nach den Vorschriften der RVO richtete (dazu unten) ist die in § 1546 RVO a.F. genannte Frist schon von der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes nicht als strickte Ausschlussfrist angesehen worden, dieses hat vielmehr die Ansicht vertreten, an ihrer Beachtung bestehe kein öffentliches Interesse, ihre Einhaltung sei deshalb nicht von Amts wegen zu prüfen und ein Träger der Unfallversicherung dürfte darauf verzichten, einen Entschädigungsanspruch unter Hinweis auf den Fristablauf abzulehnen (vgl. die Nachweise bei BSGE 14, 246, 248).

    Das Bundessozialgericht hat diese Rechtsprechung nicht nur bestätigt (BSGE 10, 88), es ist insofern noch darüber hinausgegangen, als es entschied, dass selbst dann, wenn - wie in § 58 Abs. 1 BVG a.F. - der Ablauf der Frist von Amts wegen zu beachten ist, diese Frist dann nicht gilt, wenn die Voraussetzungen des verspätet angemeldeten Anspruchs zweifelsfrei gegeben sind (BSGE 14, 246, 251).

  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75

    Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.08.2005 - L 6 U 81/03
    Die Handlungstendenz spielt dann eine Rolle, wenn beispielsweise in Arbeitspausen Handlungen vorgenommen werden, die wesentlich allein privaten Interessen dienen (vgl. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 15).
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 48/72
    Auszug aus LSG Sachsen, 17.08.2005 - L 6 U 81/03
    Selbst wenn man also den Versuch, die Räder der Maschine anzuhalten, auf Grund der hierbei sicher vorhandenen spielerischen Komponente bei einem sechsjährigen Kind, als "eigenwirtschaftlich" bezeichnen wollte (wobei dies sehr fern liegend erscheint), wäre gleichwohl Versicherungsschutz gegeben, da es sich insoweit bei der Häckselmaschine um eine "besonders gefährliche Betriebseinrichtung" (vgl. BSG, Urteil vom 22.02.1973 - 2 RU 48/72 -) gehandelt hat.
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